Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag werden Sie dazu verpflichtet, Änderungen der GEZ sofort mitzuteilen.
D. h., sollten Sie jetzt oder eines Tages feststellen, dass Sie keine Rundfunkgeräte mehr besitzen, haben Sie die Pflicht gemäß des o. g. Regelwerks, sich abzumelden. Streng genommen gilt dies, wenn das (nur) an dem Tage Ihrer Abmeldung zutrifft.
PS.: Abmeldeformulare finden Sie dafür u. a. in den Banken und Sparkassen. Oder besser, Sie nutzen zur GEZ-Abmeldung eines unserer Musterschreiben.
Unsere Empfehlung:
Zu diesem speziellen Thema, die Internetseite von
S. Heine www.datenstaub.net „Ziviler Ungehorsam gegen den GEZ-Wahnsinn“!