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GEZ-Abmeldung


Weisheiten, die nach über 2.500 Jahren nichts an ihrer Aktualität einbüßten, sind es wert befolgt zu werden.




- - - - - - - -kleine Denkpause :-) - - - - - - - - -


Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag werden Sie dazu verpflichtet, Änderungen der GEZ sofort mitzuteilen.

D. h., sollten Sie jetzt oder eines Tages feststellen, dass Sie keine Rundfunkgeräte mehr besitzen, haben Sie die Pflicht gemäß des o. g. Regelwerks, sich abzumelden. Streng genommen gilt dies, wenn das (nur) an dem Tage Ihrer Abmeldung zutrifft.

PS.: Abmeldeformulare finden Sie dafür u. a. in den Banken und Sparkassen. Oder besser, Sie nutzen zur GEZ-Abmeldung eines unserer Musterschreiben.



Unsere Empfehlung:

Zu diesem speziellen Thema, die Internetseite von

S. Heine www.datenstaub.net „Ziviler Ungehorsam gegen den GEZ-Wahnsinn“!


Auf den Punkt gebracht hat es Klaus Kleber „Die korrekte Abmeldung.“


Sind Sie schon abgemeldet oder zahlen Sie noch?
Vielleicht haben Sie aber auch noch nie GEZ-Gebühren bezahlt? - BRAVO !!! -


Damit das so bleibt und Sie Ihr Leben ungestört vom GEZ-Terror genießen können, haben wir für Sie unser GEZ-Hausverbotsschild konzipiert.


Ein weiterer Schutz bietet Ihnen darüber hinaus unsere Phalanx.


GEZ-Abmeldung - kinderleicht. (Ein Bild dazu kommt noch...) hasim.html


Viele kennen das Märchen von „Hans im Glück“, doch wer kennt die Geschichte von "Hans im Heute"?


Anregungen und Vorschläge zu diesem Thema und weiteren Internet-Seiten nehmen WIR gerne per E-Mail entgegen.

Teilen Sie uns bitte auch Ihre „GEZ-Abmelde-Erfahrung“ mit. Sie helfen dadurch Anderen, Abmelde-Fehler zu vermeiden.



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